Feuerlöscher sind das Löschmittel im Haus und Hof. Nur was, wenn das Ding nicht mehr funktioniert? Wie lösche ich mit einer Löschdecke? Was kommt da auf uns zu im Januar 2018 mit der Rauchwarnmelder Pflicht? Dazu konnte man sich im FF Haus bei einer kleinen Infoveranstaltung beraten lassen. Eigentlich sollten die Heimischen Feuerlöscher alle zwei Jahre auf Funktion und Sicherheit überprüfen lassen. Dies jedoch ist in privaten Haushalten nicht zwingend vorgeschrieben. Außer die obere Genehmigungsbehörde (Landratsamt) hat dies so für Gebäude in der Baugenehmigung vorgeschrieben. Im Gewerblichen Bereich ist eine Überprüfung alle zwei Jahre Pflicht. Dies gilt auch für Gebäude mit Kleingewerbe. Da die Feuerwehr eine solche Überprüfung nicht selber machen darf wurde die Firma Eller, Fachfirma aus Weiherhammer hierzu mit eingebunden. Insgesamt wurden über 60 Löscher zur Durchsicht gebracht. 15 Löscher überstanden die Werks- und Herstelleranforderungen nicht. Je nach Hersteller sollte jedoch nach 25 -30 Jahren ein Ersatz beschafft werden. Es gibt jedoch auch Löscher denen nach 10 Jahren der Behälter TÜV oder die Kosten für eine Neubeschaffung gleich liegen. Das älteste zur Prüfung abgegebene Löschgerät war jedoch mit knapp 44 Jahren nicht mehr zu retten.
Fachmännisch zeigte zweiter Kommandant Christian Gleißner dem Interessierten anwesenden die Umgangsweise mit Feuerlöschern. Überrascht was doch das A B C Pulver (am häufigsten verbreitet) für eine Sauerei schon im Freien anrichtet. Stelle man sich einen Küchenbrand vor ist die Reinigung des gesamten Gebäudes meist notwendig. Alternativ kann hierbei wenn es möglich ist auf das Löschmittel Schaum umgestiegen werden. Für die Brandklasse F (Fette) gibt es sogar eigene kleinere „Küchenlöscher“, welche gute Löscheigenschaften erfüllen.
Zum Thema Rauchwarnmelder (RWM) konnte im Feuerwehrhaus die neue Generation an Meldern ausprobiert werden. Funkvernetzt mit 10 Jahresbatterie. „Mittels einer Basisstation kann der auslösende RWM schnell angezeigt werden“, wusste Kommandant Thomas Mathes. Um sich auch für die Rauchwarnmelder Pflicht richtig und intensiv vorzubereiten gab es diverse Unterlagen zur Mitnahme.
Wenn Sie wissen wollen ob Ihr Löscher noch in Ordnung ist schauen Sie auf das letzte Prüfdatum welches am Löscher meist gut sichtbar angeklebt ist. Auch ist es wichtig den Zugang zum Löscher stehts zu gewährleisten. Was nutzt Ihnen ein Löschmittel wenns nicht funktioniert – also Überprüfen Sie Ihren Löscher. Ihre Feuerwehr kann Ihnen dabei bestimmt mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.